HR-Consulting, Dillingen
                     Beratung für den Fassadenbau im Bereich Vertriebs- und Angebotswesen                                                                                                              auf                                                                                                internationalen Märkten

HR-Consulting, Dillingen
Vertrauen und Kompetenz


Ich berate Fassaden- / Metallbauer in den Bereichen Design, Vertrieb und Tendering auf den Märkten der USA, Großbritanien, Schweiz, Rußland, China und Deutschland. Unsere Kunden erhalten Informationen und Kommntare zu den Spezifikationen des Auftraggebers. Durch meine Erfahrungen bringe ich fundiertes Wissen für oben aufgeführte Märkte und spezifizierte Anfragen mit.





    

Tender - Design

Durch meine jahrelange Erfahrungen im Design werde ich Ihnen Hilfestellungen geben um eine für ihr Projektangebot passende Konstruktion zu finden.

Welche Vorgaben eingehalten und welches Design unter allen Umständen abgegeben werden sollte.

Welche Tests und Prüfungen enthalten sein müssen, auch wenn eine EU-Zulassung vorliegt.


 


Tender - Management

Ich analysiere mit Ihnen zusammen die vorliegenden Angebotsdokumente und helfe bei der Wahl der Materialien, der  Material-Lieferungen sowie Bauteile die vor Ort zugekauft werden sollten.

Ich sensibilisiere ihre Mitarbeiter welche Informationen auf den verschiedenen Märkten berücksichtigt werden sollten.

Ich informiere Sie bei der Preisgestalltung was Sie in den Bereichen Transport, Zoll, Montage usw. mitberechnen sollten.


 

Tender - Abgabe

Wir analysieren zusammen die Dokumente, die Sie zur Angebotsabgabe erstellt haben.

Wir erstellen zusammen eine Struktur Ihrer Angebotsunterlagen.

Die Kommentierungen zu den Spezifikationen und Konstruktionen werden geprüft.

Terminpläne und Garantieerklärungen werden kontrolliert.



 




USA

In den USA wird meistens nach den "Construction Specifications Institute (CSI)" Vorlagen ausgeschrieben und vergeben:

 01 GENERAL REQUIREMENTS

 02 EXISTING CONDITIONS

 03 CONCRETE

 04 MASONRY

 05 METALS

 06 WOOD, PLASTICS, AND COMPOSITES

 07 THERMAL AND MOISTURE   PROTECTION

 08 OPENINGS

 09 FINISHES

 10 SPECIALTIES

 11 EQUIPMENT

 12 FURNISHINGS

 13 SPECIAL CONSTRUCTION

 14 CONVEYING EQUIPMENT

 21 FIRE SUPPRESSION

 22 PLUMBING

 23 HEATING, VENTILATING, AND AIR   CONDITIONING (HVAC)

 26 ELECTRICAL

 27 COMMUNICATIONS

 28 ELECTRONIC SAFETY AND SECURITY

 31 EARTHWORK

 32 EXTERIOR IMPROVEMENTS

 33 UTILITIES

 34 TRANSPORTATION

 40 PROCESS INTEGRATION

 41 MATERIAL PROCESSING AND   HANDLING EQUIPMENT

 46 WATER AND WASTEWATER   EQUIPMENT

Für den Fassadenbau sind die "Sections 01, 08 und 09" wichtig.

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UK

In Großbritanien wird normaler Weise  nach der National Building Specification (NBS) ausgeschrieben und vergeben: 

  • A - Preliminaries and general conditions.
  • B - Complete buildings, structures and units.
  • C - Existing sitebuildings and services.
  • D - Groundwork.
  • E - In situ concrete and large precast concrete.
  • F - Masonry.
  • G - Structural carcassing, metal and timber
  • H - Cladding and covering.
  • J - Waterproofing.
  • K - Linings, sheathing and dry partitioning.
  • L - Windowsdoors and stairs.
  • M - Surface finishes.
  • N - Furniture and equipment.
  • P - Building fabric sundries.
  • Q - Pavingplantingfencing and site furniture.
  • R - Disposal systems.
  • S - Piped supply systems.
  • T - Mechanical heating, cooling and refrigeration systems.
  • U - Ventilation and air conditioning systems.
  • V - Electrical systems.
  • W - Communications, security, safety and protection systems.
  • X - Transport systems.
  • Y - General engineering services.
  • Z - Building fabric reference specification.

Für den Fassadenbau sind die Punkte "H" und "Z" wichtig.

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CH

In der Schweiz wird normaler Weise nach der SIA 118 ausgeschrieben und vergeben:

1      AGB und Bedingungen nach sia 118              (2013)

1.1   Werkvertrag

1.2   Ausschreibungsunterlagen

1.3   Angebot des Unternehmers

1.4   Pflichten der Vertragspartner

1.5   Bestellungsänderung bei Leistungen zu          Einheitspreisen

1.6   Mehrzahl von Unternehmern

1.7   Vertretung der Vertragsparteien

1.8   Regiearbeiten

1.9   Bauhandwerkerpfandrecht

1.10 Fristen nach Werkvertrag

 2     Bauausführung, Fristen,                                  Ausführungsunterlagen

2.1   Bauausführung

2.2   Ausführungsunterlagen

2.3   Schutz- und Fürsorgemassnahmen

3       Die Bauausführung im Einzelnen

3.1   Absteckung durch den Unternehmer

3.2   Bauplatz und Zufahrt

3.3   Baustelleneinrichtungen

3.4   Energie, Wasser und Abwasser

3.5   Baustoffe

4      Ausmass, Abschlagszahlungen,                      Sicherheitsleistungen und                                Schlussabrechnung

4.1   Ausmass bei Arbeiten zu                                Einheitspreisen

4.2   Abschlagszahlungen

4.3   Sicherheitsleistung des Unternehmers            bis zur Abnahme

4.4   Schlussabrechnung

5     Abnahme des Werkes und Haftung der           Mängel

5.1   Abnahme

5.2   Haftung für Mängel

5.3   Rügefrist (Garantiefrist)

5.4   Rechtslage nach Ablauf der                            Garantiefrist

5.5   Sicherheitsleistung des Unternehmers            nach der Abnahme

6     Vorzeitige Beendigung des                             Werkvertrages und Zahlungsverzug des         Bauherrn

6.1   Einzelne Fälle vorzeitiger Beendigung

6.2   Zahlungsverzug des Bauherrn

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D

In Deutschland wird meistens nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) ausgeschrieben und vergeben:

  • VOB/A: Allgemeine Bestimmungen für Vergaben von Bauleistungen: Die VOB/A regelt die Vergabe von Bauaufträgen der öffentlichen Hand und von Sektorenauftraggebern. Sie unterscheidet dabei drei Bereiche: Nationale Vergabeverfahren, EU-Ausschreibungen und Verfahren im Bereich der Sektorenauftraggeber, für die unterschiedliche Verfahrensregeln gelten. Für diese Bereiche werden jeweils die möglichen Vergabearten und die jeweiligen Verfahren festgelegt.
  • VOB/B: Allgemeine Vertrags-                bedingungen für die Ausführung von Bauleistungen: Bei den Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen handelt es sich um allgemeine Vertragsbedingungen für Bauverträge. Da die für Bauverträge grundsätzlich geltenden Vorschriften des BGB über den Werkvertrag für viele der im Baurecht auftretenden Probleme keine spezifischen Lösungen bieten, besteht oft das Bedürfnis nach zusätzlichen Regelungen. Hierfür wurde die VOB/B entwickelt. Diese muss von öffentlichen Auftraggebern zum Bestandteil des Bauvertrags gemacht werden. In der Praxis wird häufig auch von privaten Vertragsparteien in Bauverträgen die Geltung der VOB/B vereinbart.
  • VOB/C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen: Die VOB/C ist eine Sammlung von Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen (ATV), die auch als DIN-Normen herausgegeben wurden. Hierzu gehören die ATV DIN 18299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art als allgemeine Norm sowie eine Vielzahl spezieller Regelungen für einzelne Gewerke.

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